Kos­ten


Unse­re Man­dan­ten wer­den von unse­ren bei­den Anwäl­ten bei jedem Bera­tungs­ge­spräch vor­ab über alle in Betracht kom­men­den Kos­ten informiert.

Die Abrech­nung durch die Kanz­lei fin­det in der Regel nach dem RVG statt, dem sog. Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz. Ger­ne ver­ein­ba­ren unse­re Anwäl­te im Inter­es­se unse­rer Man­dan­ten aber auch ein Stun­den­ho­no­rar oder einen Pau­schal­preis. Zudem gibt es die Mög­lich­keit, Bera­tungs­hil­fe oder Pro­zess­kos­ten­hil­fe in Anspruch zu nehmen. 

Sofern eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung vor­han­den ist, über­nimmt die Kanz­lei die unmit­tel­ba­re Kor­re­spon­denz mit der Ver­si­che­rung – von der Deckungs­an­fra­ge bis zur letz­ten Abrechnung.