Unsere Mandanten werden von unseren beiden Anwälten bei jedem Beratungsgespräch vorab über alle in Betracht kommenden Kosten informiert.
Die Abrechnung durch die Kanzlei findet in der Regel nach dem RVG statt, dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Gerne vereinbaren unsere Anwälte im Interesse unserer Mandanten aber auch ein Stundenhonorar oder einen Pauschalpreis. Zudem gibt es die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, übernimmt die Kanzlei die unmittelbare Korrespondenz mit der Versicherung – von der Deckungsanfrage bis zur letzten Abrechnung.