Der Anwalt


Rechts­an­walt Jür­gen Hohl

Rechtsanwalt J. HohlRechts­an­walt Jür­gen Hohl ist in Ravens­burg auf­ge­wach­sen und hat sein Abitur am Spohn-Gym­na­si­um in Ravens­burg absol­viert. Direkt im Anschluss nahm er das Stu­di­um der Rechts­wis­sen­schaf­ten an der Albert-Lud­wig-Uni­ver­si­tät in Frei­burg auf. Nach Erwerb des Ers­ten Juris­ti­schen Staats­examens zog es ihn für das Refe­ren­da­ri­at wie­der nach Ravens­burg, genau­er an das Land­ge­richt Ravens­burg. Seit dem Erwerb des Zwei­ten Staats­examens im Jah­re 1989 ist Rechts­an­walt Jür­gen Hohl als selb­stän­di­ger Rechts­an­walt tätig, seit 2013 erfolg­reich in Langenargen.

Herr Rechts­an­walt Hohl ist Fach­an­walt für Fami­li­en- und Erbrecht und ist Zer­ti­fi­zier­ter Tes­ta­ments­voll­stre­cker und Nach­lass­pfle­ger. Außer­dem ist er Fach­an­walt für Ver­kehrs­recht – ein Rechts­ge­biet, auf dem der Schwer­punkt sei­ner Tätig­keit liegt.

Er ist mitt­ler­wei­le Mit­glied in zahl­rei­chen Ver­ei­nen und Arbeits­ge­mein­schaf­ten, u.a. im Deut­schen Anwalts­ver­ein, im Anwalts­ver­ein Ravens­burg, in der Arbeits­ge­mein­schaft Ver­kehrs­recht, VdVKA (Ver­band deut­scher Ver­kehrs­An­wäl­te), Arbeits­ge­mein­schaft Erbrecht, DVEV (Deut­sche Ver­ei­ni­gung für Erbrecht und Ver­mö­gens­nach­fol­ge) sowie in der Arbeits­ge­mein­schaft Familienrecht.

Herrn Rechts­an­walt Hohl zeich­net ins­be­son­de­re sein respekt­vol­ler Umgang mit sei­nen Man­dan­ten sowie allen ande­ren Betei­lig­ten aus. Er ist für sei­ne Man­dan­ten jeder­zeit erreich­bar und wid­met jedem Anlie­gen aus­rei­chen­de Zeit und Auf­merk­sam­keit – unab­hän­gig von der Art und vom Umfang des Pro­blems. Herr Rechts­an­walt Hohl ist stets bedacht, die Inter­es­sen sei­ner Man­dan­ten mög­lichst kos­ten­spa­rend durch­zu­set­zen. Eine gericht­li­che Durch­set­zung kommt für ihn erst dann in Betracht, wenn er von einem erfolg­rei­chen Ver­fah­rens­aus­gang über­zeugt ist.